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Kundenmagazin 2023/12

Abenteuer Au-pair: Was zu beachten ist

    Dezember 2023

 

 


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Claudia Erdmann
Geest-Assekuranz-Versicherungsmakler e.K.

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Au-Pair

Die Feiertage nähern sich und damit auch eine Zeit der Ruhe und Orientierung. Gerade junge Menschen planen die nächsten Schritte im Leben – eventuell nach erfolgreichem Schul- oder Ausbildungsabschluss im kommenden Jahr. Ein beliebter Weg: Als Au-pair ein neues Land, eine neue Kultur und Sprache kennenlernen. Am beliebtesten sind dabei Großbritannien, Spanien und Australien als Zielland. Andersrum kommen jährlich rund 14.000 Au-pairs aus aller Welt nach Deutschland. Egal ob als Gastfamilie oder als Au-pair – für ein solches Projekt sollten auch einige Absicherungsfragen geklärt sein.

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Für Gastfamilien

Gasteltern in Deutschland sind zum Abschluss der notwendigen Versicherungen für das Au-pair verpflichtet. Diese müssen für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gelten. Ein umfassendes Paket besteht dabei aus:

  • Krankenversicherung: Vorgeschrieben von der Bundesarbeitsagentur sollte sie auch den medizinischen Rücktransport bei schweren Erkrankungen abdecken. Ebenso Schwangerschaft und Geburt, was bei reinen Reisekrankenversicherungen oft nicht der Fall ist.
  • Haftpflichtversicherung: Durch den ständigen Umgang mit Menschen (Kindern) und Tätigkeiten im Haushalt, kann schnell etwas passieren (Personen-, Sachschaden). Hier leistet eine private Haftpflichtversicherung. Diese sollte explizit die Au-pair-Tätigkeit mit beinhalten.
  • Unfallversicherung: Nicht nur Schäden an Dritten, sondern auch dem Au-pair selbst kann etwas zustoßen. Eine private Unfallversicherung leistet bei Invalidität und auch im Todesfall.
  • Abschiebekosten: Im Falle einer Abschiebung des Au-pairs können für die Gastfamilie Kosten entstehen (beispielsweis durch Behörden und öffentliche Stellen). Eine Abschiebekostenversicherung sichert die Gastfamilie diesbezüglich ab.

Rund 14.000 Au-pairs in Deutschland

Als Au-pair im Ausland

Geht man selbst als Au-pair ins Ausland, sind die Modalitäten des Ziellandes wichtig. Besteht eine Versicherungspflicht des Au-pairs für die Gastfamilie – ähnlich wie in Deutschland? Muss sich das Au-pairs selbst kümmern? Sorgt die Au-pair-Agentur für alle Versicherungen?

Mit einem eigenen Versicherungspaket ist das Au-pair auf der sicheren Seite und kann den Leistungsumfang selbst bestimmen. Bedacht werden sollten:

  • Auslandskrankenversicherung – die wichtigste Police bei längeren Auslandsreisen, da die gesetzlichen Kassen nur teilweise für die hohen Kosten von Gesundheitsbehandlungen im Ausland aufkommen
  • Reisehaftpflicht – schließt z.B. Schäden im Haushalt der Gastfamilie ein
  • Reiseunfall & Reisegepäck – sollten mitversichert sein
  • Reiserücktritt & -abbruch – Kosten für Abbruch oder Nichtantritt der Reise (z.B. wegen Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen) können erstattet werden
  • Heimaturlaub – lässt sich mitversichern, wenn der Urlaub zu Hause verbracht werden will
  • Anschlusstrip – geht es nach der Au-pair-Zeit noch weiter, kann der Reiseschutz bestehen bleiben
  • Neue Gastfamilie – die Reiseversicherung sollte auch bei einem Wechsel der Gastfamilie bestehen bleiben

Deutsche Au-pairs zieht es nach Großbritannien


Au-pair im Ausland oder selbst Gastfamilie?

Dann sollten ein paar Versicherungsfragen geklärt sein

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